Im Auftrag von Gerichten werden Mietgutachten zur Ermittlung bzw. Kontrolle der Mietwohnungs-Wohnungsgröße (d.h. Aufmaß der Wohnung und Berechnung der Wohnfläche bzw. Mietfläche unter Verwendung von hochgenauer Laserdistanzmesstechnik) in Abhängigkeit des Einzelfalls gemäß der jeweilig zugrunde zu legenden mietrechtlichen Berechnungsvorschrift für Objekte im Wohnbereich (Mietwohnung, Eigentums-Wohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus u.a.) angefertigt.
Zur Überprüfung einer vertraglich vereinbarten Miethöhe mit der ortsüblichen, marktüblichen, branchenüblichen Miethöhe, Vergleichsmiete] und vom üblichen Nutzungsentgelt (oder Nutzungsentschädigung) bzw. Miethöhe für Wohnung, Büro oder Lagerflächen (Lagerflächen unterschiedlicher Ausstattung, auch Freifläche oder Freilagerfläche) und für andere Gewerbeimmobilien werden Mietgutachten erstattet. Es wird weiterhin die Miethöhe für vergangene Zeitpunkte ermittelt.
Eine Mietflächen-Bestimmung (vor Ort) führe ich z.B. auch aus, wenn die Nutzfläche von Immobilien überprüft werden soll.
Mietfläche von Gewerberaum, Lagerraum, Handelsraum, Einfamilienhaus u.a. (unter Beachtung der dem Einzelfall wird gemäß den jeweilig zugrunde liegenden konkreten vertraglichen Verhältnisses und Flächenansatzes (Wohnfläche, Nutzfläche o.ä.) ermittelt bzw. überprüft [Aufmaß und Flächenberechnung] und in in Form eines Mietgutachtens dokumentiert.
Auch Mietgutachten zur Bestimmung oder Überprüfung einer angemessenen Miethöhe z.B. für ein vermietetes Einfamilienhaus werden häufiger erforderlich.
Pacht- und Pachtzins-Überprüfung (z.B. ortsüblicher Pachtzins) für Gaststätte, Lagerfläche, Freifläche oder Freilagerfläche.
Mietminderung Gewerberaum: z.B. wegen Lärm (u.U. geringer Schallschutz), Wasserschaden, Schimmelpilz - auch mit komplexer Ursachenforschung, Vor-Ort-Messungen und/oder bauphysikalischen Berechnungen
Aufmaßkontrolle
Für gerichtliche Auftraggeber wird eine Aufmaßkontrolle für einzelne Gewerke durchgeführt und über die Ergebnisse der Aufmaßkontrolle ein Gutachten erstattet. Diese Leistungen erbringe ich seit etwa 20 Jahren im behördlichen Auftrag, Gerichtsauftrag oder Privatauftrag bundesweit. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Detailaufgabenstellungen in den einzelnen Unterpunkten näher vorstellen (bitte anklicken):
Eine Aufmaßkontrolle wird für alle VOB-Leistungen erstattet. Die Aufmaßkontrolle von Dachabdichtungsarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Zimmerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Holzbauarbeiten ist am häufigsten angefragt. Es werden auch ganz spezielle Gutachten zu abrechnungstechnischen Problemstellungen methodischer Art erstattet.
Eine Überprüfung von Baukosten auf Üblichkeit wird z.B. für folgende VOB-Leistungen (z.B. bei Nachträgen zu VOB-Verträgen) erbracht: Dachabdichtungsarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Abdichtungsarbeiten.
Diese Bestimmung bzw. Ermittlung von üblichen Baukosten bzw. üblichen Baupreise erfolgt für die Kategorien ortsüblich, marktüblich und branchenüblich. Hinsichtlich der Einzelbauleistungen sind folgende Gewerke häufiger streitgegenständlich: Bodenbelagsarbeiten, Dachdeckungsarbeiten und Dachabdichtungsarbeiten, Zimmerarbeiten, Holzbauarbeiten und Abdichtungsarbeiten.
Auch mit der Gutachten-Erstattung zur Überprüfung auf Üblichkeit von Baukosten bzw. Gutachten zur Feststellung von Baukosten bzw. Baupreisen (ortsübliche, übliche) bin ich zu verschiedenen Aufgabenstellungen tätig.
Kosten-Ermittlung (Kostenschätzung und Kostenberechnung nach HOAI) zur Überprüfung der Kostenansätze bei Honorarabrechnungen nach HOAI. Hierbei sind die Gewerke Zimmerarbeiten und Holzbauarbeiten, Raumlufttechnische Anlagen, Dachdeckungsarbeiten und Dachabdichtungsarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Abdichtungsarbeiten häufiger nachgefragt.
Gern beantworte ich Ihre Anfragen bzw. unterbreite Ihnen ein Angebot für die zu erbringenden Leistungen. Sprechen Sie mich bitte an.