Gutachten Minderwert
Es werden Gutachten zum Minderwert [am Bau] erstattet, der sich z.B. infolge
von Bau-Mängel
oder Bau-Schäden am Gebäude oder Grundstück ergibt. Der Minderwert kann dabei ein
technischer Minderwert sein, aber auch ein merkantiler Minderwert. Zur
Verdeutlichung
meines diesbezüglichen Leistungsspekturms soll im Folgenden eine orientierende Auswahl der zu
dieser Problematik erbrachten Leistungen (u.a. im gerichtlichen Auftrag):
- Gutachten Minderwert, Wertminderung infolge Alters (Wertminderung wegen Alter und bei nicht
ordnungsgemäßer Instandhaltung)
- Der Minderwert kann z.B. aus einer optischen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes
ergeben (z.B. Farbmängel an Fassaden).
- Minderwert, der sich daraus ergibt, wenn Baumängel und/oder Bauschäden nicht abstellbar
sind oder die Abstellung dem Bauherrn oder Generalunternehmer nicht mehr zuzumuten
ist.
- Wertminderung infolge Einräumung vom Dauerwohnrecht
- Bei einem Haus, bei dem dauerhaft Probleme mit aufsteigendem Grundwasser bestehen,
kann sich der Minderwert auch daraus ergeben, wenn Mangelbeseitigungsmaßnahmen
teilweise nicht erfolgreich waren.
Gern beantworte ich Ihre Anfragen unter den Rufnummern 0351-4728849,
0172-7218808
oder per Email/Fax/Post bzw. unterbreite
Ihnen ein Angebot für die deutschlandweit erstatteten Gutachten zum Minderwert.
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Dr.-Ing. Oliver Palme