Gutachten zur Miethöhe, Wohnungsgröße
Bei der Erstattung von Gutachten zu mietgutachterlichen Aufgabenstellungen möchte
ich meine langjährige Tätigkeit als Mietgutachter bzw. Mietsachverständiger (im Auftrag von Gerichten bzw.
behördlichen Auftraggebern) zu folgenden Problemstellungen bei der Gutachten-Erstattung
vorstellen:
- Wohnungsgröße: Ermittlung bzw. Überprüfung der Wohnungsgröße (Wohnfläche, Mietfläche)
unter Verwendung von hochgenauer Laserdistanzmesstechnik (und in Abhängigkeit des
Einzelfalls von den jeweilig zugrunde zu legenden mietrechtlichen Gegebenheiten)
u.a. für verschiedene Objekte im Wohnbereich (Wohnung, Mietwohnung, Eigentumswohnung,
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus u.a.).
- Gutachten zur Ermittlung einer angemessenen Miethöhe [d.h. ortsübliche, marktübliche,
branchenübliche Miethöhe, Vergleichsmiete] und vom üblichen Nutzungsentgelt (oder
Nutzungsentschädigung) bzw. Miethöhe für eine Wohnung, ein Büro oder für Lagerflächen
(Lagerflächen unterschiedlicher Ausstattung, auch Freifläche oder Freilagerfläche)
und für andere Gewerbeimmobilien. Es wird auch die Miethöhe für verschiedene vergangene
Zeitpunkte ermittelt.
- Mietfläche (Nutzfläche) von Gewerberaum, Büroraum, Lagerraum oder Handelsraum (unter
Beachtung der dem Einzelfall jeweilig zugrunde liegenden konkreten vertraglichen
Verhältnisse bestimmen bzw. überprüfen.
- Pacht- und Pachtzins-Ermittlung für Gaststätte, Lagerfläche, Freifläche, Freilagerfläche
- Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln nach § 536 BGB [z.B. infolge Lärm (wegen
z.B. zu geringem Schallschutz), Wasserschaden, Schimmelpilz], auch mit komplexer
Ursachenforschung [Vor-Ort-Messung(en) und bauphysikalischen Berechnungen]
Gern beantworte ich Ihre Anfragen unter den Rufnummern 0351-4728849,
0172-7218808, per Email/Fax/Post oder ich unterbreite
Ihnen ein Angebot für meine Leistungen, u.a. die Erstattung von Gutachten (zur Wohnungsgröße,
Miethöhe), die ich in Dresden, Leipzig, Kamenz und Umgebung erbringe.
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Dr.-Ing. Oliver Palme